Assistenz im Wohn- und Sozialraum (AWS): Informationen für Menschen mit bewilligter Leistung

Assistenz im Wohn- und Sozialraum (AWS): Informationen für Menschen mit bewilligter Leistung

Assistenz im Wohn- und Sozialraum – was bedeutet das?

Die Assistenz im Wohn- und Sozialraum (AWS), früher häufig als Ambulant Betreutes Wohnen (ABW) bezeichnet, ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Sie soll Menschen mit Behinderungen oder längerfristigen seelischen Erkrankungen dabei unterstützen, ihren Alltag möglichst selbstbestimmt zu gestalten und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 78 SGB IX. Dort sind Assistenzleistungen als personenzentrierte Unterstützung beschrieben, die sich am individuellen Bedarf und den persönlichen Teilhabezielen orientiert. Die Assistenz ersetzt dabei nicht die Eigenverantwortung, sondern unterstützt Menschen dabei, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten, auszubauen oder wiederzugewinnen.

Für wen ist die Assistenz im Wohn- und Sozialraum gedacht?

Die Leistung richtet sich an Menschen mit einer körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbehinderung, sofern die Voraussetzungen der Eingliederungshilfe erfüllt sind und der zuständige Leistungsträger den individuellen Unterstützungsbedarf festgestellt hat.

Viele Leistungsberechtigte leben bereits in ihrer eigenen Wohnung oder möchten dies langfristig ermöglichen. Ziel der Assistenz ist es, die selbstständige Lebensführung im vertrauten Wohnumfeld zu fördern und die Teilhabe in allen wichtigen Lebensbereichen zu unterstützen.

Was umfasst die Assistenz im Wohn- und Sozialraum?

Welche Unterstützung erfolgt, richtet sich immer nach dem individuellen Bedarf und den gemeinsam vereinbarten Teilhabezielen. Es gibt keine Standardlösung – vielmehr wird die Begleitung an die persönliche Lebenssituation angepasst.

Häufige Unterstützungsbereiche sind unter anderem:

Haushaltsführung

Viele Menschen wünschen sich Unterstützung dabei, den Haushalt zu strukturieren oder alltägliche Aufgaben besser zu organisieren. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Einkäufe planen und durchführen
  • Wäsche organisieren
  • Ordnung in der Wohnung schaffen
  • Mahlzeiten planen
  • Haushaltsabläufe strukturieren

Dabei steht nicht die Übernahme der Aufgaben im Vordergrund, sondern die Förderung einer möglichst selbstständigen Alltagsbewältigung.

Tagesstruktur entwickeln

Ein geregelter Tagesablauf kann wesentlich zur Lebensqualität beitragen.

Je nach persönlichem Bedarf kann die Assistenz dabei unterstützen,

  • Termine zu organisieren,
  • Routinen aufzubauen,
  • den Alltag zu strukturieren,
  • persönliche Ziele zu planen und umzusetzen.

Gesundheit und Selbstfürsorge

Zur selbstbestimmten Lebensführung gehört auch der verantwortungsvolle Umgang mit der eigenen Gesundheit.

Assistenz kann beispielsweise unterstützen bei

  • Arzt- und Therapieterminen,
  • der Organisation medizinischer Versorgung,
  • gesundheitsfördernden Gewohnheiten,
  • der Wahrnehmung wichtiger Termine.

Behörden und Schriftverkehr

Behördliche Angelegenheiten oder Anträge können herausfordernd sein.

Assistenzleistungen können dabei unterstützen,

  • Schreiben besser zu verstehen,
  • Formulare auszufüllen,
  • Termine vorzubereiten,
  • Gespräche bei Behörden zu begleiten.

Soziale Teilhabe

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung sozialer Kontakte und gesellschaftlicher Teilhabe.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Freizeitaktivitäten planen,
  • soziale Kontakte pflegen,
  • Vereine oder Gruppen kennenlernen,
  • kulturelle Angebote wahrnehmen,
  • persönliche Interessen entwickeln.

Wie wird der Unterstützungsbedarf festgelegt?

Bevor Assistenzleistungen beginnen, wird im Rahmen des Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe der individuelle Unterstützungsbedarf festgestellt.

Gemeinsam werden Teilhabeziele formuliert. Diese bilden die Grundlage für die spätere Begleitung.

Die Ziele können sich im Laufe der Zeit verändern und werden regelmäßig überprüft. Dadurch bleibt die Assistenz flexibel und orientiert sich an der aktuellen Lebenssituation.

Was passiert nach der Bewilligung?

Liegt bereits eine Bewilligung der Assistenz im Wohn- und Sozialraum vor, können Leistungsberechtigte einen geeigneten Leistungserbringer auswählen.

Im ersten Gespräch werden in der Regel

  • die aktuelle Lebenssituation,
  • bestehende Unterstützungsbedarfe,
  • persönliche Ziele sowie
  • organisatorische Fragen

besprochen.

Anschließend beginnt die Assistenz entsprechend der bewilligten Leistungen.

Wie setzt Konzept-i die Assistenz im Wohn- und Sozialraum um?

Konzept-i bietet Assistenzleistungen im Wohn- und Sozialraum im Großraum Karlsruhe an. Die Begleitung findet überwiegend im persönlichen Wohnumfeld oder an den Orten statt, an denen Unterstützung im Alltag erforderlich ist.

Zum Leistungsangebot gehören unter anderem Unterstützungen bei

  • der Haushaltsführung,
  • der Alltagsstruktur,
  • Einkäufen,
  • Behörden- und Arztterminen,
  • Freizeitaktivitäten,
  • Sozialtrainings sowie
  • der Förderung einer möglichst selbstständigen Lebensführung.

Nach Angaben von Konzept-i erfolgt die Assistenz überwiegend als persönliche 1:1-Begleitung. Grundlage der Zusammenarbeit sind die individuellen Ziele der leistungsberechtigten Person sowie das gesetzlich verankerte Wunsch- und Wahlrecht. Das multiprofessionelle Team begleitet Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen bedarfsorientiert und ressourcenorientiert.

Das Wunsch- und Wahlrecht

Menschen mit einer bewilligten Assistenzleistung haben grundsätzlich das Recht, unter den geeigneten Leistungserbringern zu wählen. Dieses Wunsch- und Wahlrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der Eingliederungshilfe.

Bei der Auswahl können beispielsweise folgende Fragen hilfreich sein:

  • Passt das fachliche Angebot zu meinem Unterstützungsbedarf?
  • Arbeitet der Träger personenzentriert?
  • Gibt es feste Bezugspersonen?
  • Wie werden individuelle Ziele gemeinsam entwickelt?
  • Findet die Unterstützung überwiegend in meinem Wohnumfeld statt?

Ein persönliches Kennenlerngespräch kann helfen, diese Fragen zu klären.

Fazit

Die Assistenz im Wohn- und Sozialraum ist eine personenzentrierte Leistung der Eingliederungshilfe. Sie unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, ihren Alltag möglichst selbstständig zu gestalten und ihre persönliche Teilhabe in den Bereichen Wohnen, Gesundheit, Freizeit, soziale Beziehungen und gesellschaftliches Leben zu fördern.

Liegt bereits eine Bewilligung vor, können Leistungsberechtigte einen geeigneten Leistungserbringer auswählen. Wichtig ist dabei, dass die Assistenz zum individuellen Unterstützungsbedarf passt und sich an den persönlichen Teilhabezielen orientiert.

Weitere Informationen zum Leistungsangebot von Konzept-i sowie zu den regionalen Ansprechpartnern finden Interessierte auf der Internetseite des Unternehmens.

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